Die Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland ist durch vielerlei Gesetze
und Verordnungen sehr detailliert geregelt, sodaß man zunächst geneigt sein könnte
zu denken, die Fahrausbildung sei in jeder Fahrschule gleich, aber das trifft nicht zu.
Fahrschulen stehen untereinander im Wettbewerb, folglich gibt es sehr wohl
- und manchmal sogar gewaltige - Unterschiede.
Zunächst muss aber eine von Führerscheinbewerbern oft gehegte Vorstellung als Illusion entlarvt werden:
Die "beste Fahrschule" als solche gibt es nicht.
Ja, es gibt gute und es gibt weniger gute Fahrschulen,
passende und weniger passende Fahrschulen.
Und es gibt einige Dinge, die man sorgfältig bedenken, überprüfen und bei verschiedenen
Fahrschulen vergleichen sollte, natürlich am besten bevor man einen
(hoffentlich schriftlichen!) Ausbildungsvertrag abschließt. Dazu wird man sich einige
in Frage kommende Fahrschulen ansehen müssen, um danach dann die Wahl zu treffen.
Ob nun dem einzelnen Fahrschüler seine Fahrschule gut gefällt, hängt in hohem Maße davon ab,
wie wohl er sich dort während der Ausbildung subjektiv fühlt.
Was jedoch dem einen Schüler richtig gut gefällt, geht unter Umständen dem
nächsten Fahrschüler völlig gegen den Strich.
Ebenso wie in jeder Schule, kann ein Schüler vielleicht mit seinem Lehrer X besser umgehen
als mit dem Lehrer Y.
Folglich wird es bei soviel subjektiven Einflüßen kein wirklich objektives Kriterium
für "die beste Fahrschule" geben können.
Zuerst einmal darf der angehende Fahrschüler wissen, dass man
seine Fahrschule frei wählen darf, man muss also nicht zwingend in die
Fahrschule "um die Ecke" gehen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nämlich
nur der Ort, wo man seine Prüfung ablegen muss,
nicht jedoch, wo man in Theorie und Praxis ausgebildet wird.
Grundsätzlich muß man am Wohnort, bzw. am nächstgrößeren "Prüfort"
die Prüfung ablegen. In Ausnahmefällen und auf Antrag gestattet
die Fahrerlaubnisbehörde auch, die Prüfung am "Ausbildungsort"
oder am "Arbeitsort" abzulegen. Als "Prüforte" ausgewiesen sind
Städte und Gemeinden mit einer hinreichend anspruchsvollen Verkehrsinfrastruktur.
Die Zeiten des Theorieunterrichts müssen schon in den persönlichen Terminkalender des Fahrerlaubnisbewerbers passen, immerhin sind z.B. für den Ersterwerb des Autoführerscheins ( Fahrerlaubnisklasse B ) mindestens 14 mal 90 min Theorieunterricht Pflicht. Wer beispielsweise donnerstags abends regelmässige Veranstaltungen besuchen muss, sollte sich besser nicht eine von den Fahrschulen aussuchen, in der donnerstags Theorieunterricht gehalten wird. Da wird man schon der Termine wegen nicht glücklich werden können.
Ein Gesichtspunkt, den man nicht unterschätzen sollte!
Auch hier sollte der persönliche Terminkalender mit der Art und Weise der
Fahrstundeneinteilung der Fahrschule in Einklang zu bringen sein.
Viele Fahrschüler haben erst nach der Schule bzw. nach
Arbeitsende Zeit um Fahrstunden zu nehmen, entsprechend ausgebucht sind in vielen
Fahrschulen die Termine am Nachmittag.
Fahrstunden bei Dunkelheit sind zwar Pflicht, aber dort geht es in erster Linie
um die Unterschiede zum Fahren bei Tageslicht.
Die komplette Ausbildung im Dunkeln zu absolvieren ist also nicht erstrebenswert.
Je mehr Schüler einem Fahrlehrer zugeordnet sind, um so seltener
wird man vermutlich Termine bekommen können. In der Konsequenz daraus kann
sich die Ausbildungszeit über einen länger als erwarteten Zeitraum hinziehen.
Solch unnötiger Ärger lässt sich vermeiden.
Fahrlehrer dürfen außerdem nur eine begrenzte Stundenzahl pro Tag praktischen Fahrunterricht erteilen, was auch gut so ist, denn ein übermüdeter Fahrlehrer wäre das Geld schliesslich nicht wirklich wert. Sonntagsarbeit ist nicht gestattet.
Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Vorgaben sind zwar für alle Fahrschulen gleich, aber es gibt in Deutschland definitiv kein echtes "Qualitätssiegel für vorbildliche Fahrausbildung". Die bloße Mitgliedschaft des Fahrschulinhabers in einem der zahlreichen Fahrlehrerverbände sagt über Art und Qualität der Ausbildung in seiner Fahrschule leider noch überhaupt nichts aus. Im Gegenteil, es wurden sogar schon "Fachverbände für Fahrschulen" entdeckt, die interessanterweise lediglich eine einzige Mitgliedsfahrschule aufzuweisen haben. Soviel zur Verwendung und zur Aussagekraft von Gütesiegeln bei Fahrschulen.
Dennoch kann ein aufmerksamer Laie sehr wohl und durch eigene Beobachtung
Indizien für gewissenhafte Ausbildung in Fahrschulen erkennen:
Was sagt ein im Haltverbot geparktes Fahrschulauto vor einer Fahrschule aus?
Was denkt man sich über die Fahrschule, wenn der Fahrlehrer mit Handy
am Ohr herumfährt?
Oder wie schätzt man das Bemühen eines Fahrlehrers ein,
der während einer Ausbildungsfahrt seine Zeitung liest?
Werden im Theorieunterricht nur Fragebögen gepaukt oder arbeiten die Fahrschüler
mit ihrem Fahrlehrer tatsächlich am Thema?
Man sollte auch einfach einmal im Bekanntenkreis herumfragen, ob jemand in letzter Zeit Erfahrungen mit der einen oder anderen in Frage kommenden Fahrschule gemacht hat. Die fahrerischen Qualitäten der berichtenden Person darf und sollte man dabei natürlich auch in die Beobachtung mit einbeziehen.
Es mag ja recht nett sein zu wissen, wo Großvater vor 40 Jahren seinen Führerschein gemacht hat, - nur dürfte sein damaliger Fahrlehrer vermutlich schon lange in Rente sein. Sollte es am Ende in dieser Fahrschule auch heute noch genauso aussehen wie vor 40 Jahren, dann ist davon eher abzuraten. Immerhin hat sich ja seitdem verkehrs- und kraftfahrtechnisch einiges verändert, was an einer Fahrschule nicht einfach spurlos vorüber gegangen sein sollte.
Um das festzustellen, sollte man eine Theorie-Lektion zur Probe besuchen oder eine Fahrstunde als Zuschauer mitfahren dürfen, und zwar bevor man einen Ausbildungsvertrag unterschreibt. Gute Fahrschulen haben detaillierte Ausbildungspläne ausliegen und ein interessierter Kunde bekommt sie selbstverständlich auch erläutert. Es gibt auch Fahrschulen, die Probefahrstunden anbieten. Wenn das allerdings im Rahmen von Schnäppchenwochen, Strassenfesten, Gewerbeschauen o.ä. angeboten wird, sollte man vielleicht nicht unbedingt erwarten, den schnöden Fahrschulalltag zu Gesicht zu bekommen. Das Mitfahren bei zahlenden Fahrschülern ist realitätsnäher.
Üblicherweise höchst individuell! Denn das sollte sich nach dem Ausbildungsstand des Fahrschülers richten. Was zumindest auf keinem Lehrplan steht, sind Einkaufs- und Besorgungsfahrten für den Fahrlehrer. Den vorherigen Fahrschüler gelegentlich nach Hause zu fahren, muss nicht unbedingt im Widerspruch zu den gesteckten Ausbildungszielen stehen, jedoch immer nur auf denselben Strecken unterwegs zu sein kann nicht sinnvoll sein.
Bekommt man auch schon als Interessent qualifizierte Auskünfte? Es ist sicherlich angenehm, bei Keksen und Kaffee mit einer Bürofee nett zu plaudern, aber muss man für die wirklich wichtigen Fragen warten bis "der Chef" mal da ist? Steht einer der Fahrlehrer auch ausserhalb des eigentlichen Unterrichts, beispielsweise während der Büroöffnungszeiten, für Fragen zur Verfügung? Wenn in einer Fahrschule der Fahrlehrer gerade noch rechtzeitig zum Theorieunterricht erscheint und anschliessend sofort wieder zu einer Nachtfahrt verschwindet, vermittelt das kaum den Eindruck echten Interesses am Erfolg der Schüler.
Es gibt Fahrschulen, in denen wird sozusagen am Fließband ausgebildet: D.h. man geht in die Fahrschule, setzt sich in einen Warteraum und fährt dann mit demjenigen Fahrlehrer und auf dem Auto los, der als nächstes zurückkommt. Das mag sicherlich für das Unternehmen Fahrschule effizient sein, ist aber kaum sinnvoll für den Fahrschüler. Grundsätzlich ist es erfolgversprechender, mit möglichst nur einem Lehrer die Ausbildung von A-Z zu absolvieren. Sollte vielleicht - entgegen aller Erwartung - einmal die 'Chemie' zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler doch nicht so stimmen, ist ein Fahrlehrerwechsel innerhalb einer Fahrschule sicherlich einfacher durchzuführen als der Wechsel in eine andere Fahrschule. Aber auch sogenannte Ein-Mann-Fahrschulen haben oft einen befreundeten Kollegen, der beispielsweise im Krankheitsfall aushelfen würde. Man sollte sich jedoch zumindest einmal danach erkundigt haben, um im Fall der Fälle nicht überrascht zu werden.
Ein beulenfreies, sowie innen und aussen gepflegtes, technisch auf aktuellem
Niveau befindliches Automobil darf man in jeder Fahrschule mindestens erwarten.
Für manchen Fahranfänger kann es jedoch durchaus ebenso ausschlaggebend sein, wenn das
Fahrschulauto dem späteren eigenen Fahrzeug in Größe und Motorisierung ähnlich ist.
Aber Achtung! So attraktiv ( und damit werbewirksam ) bestimmte Sportwagen-Fabrikate
in einem Fahrschulfuhrpark im ersten Moment auf einen Fahrerlaubnisbewerber wirken mögen: Nicht jedes für
Schulungszwecke taugliche Spassmobil ist auch für die Prüfungsfahrt zugelassen.
Unter Umständen wird man noch einige Extra-Stunden einkalkulieren müssen, um sich gegen
Ende der Ausbildung an das eigentliche Prüfungsfahrzeug gewöhnen zu können.
Mehrheitlich durchlaufen die Fahrschüler ihre Ausbildung in 3-4 Monaten. Dabei
wird anfänglich 1-2 mal wöchentlich der Theorieunterricht besucht. Nach einigen
theoretischen Lektionen beginnt man dann mit praktischen Stunden. Wenn die Theorieprüfung
abgelegt wurde konzentriert man sich voll auf die Praxis.
Die Ausbildung selbst lässt sich bei Bedarf auf wenige Tage komprimieren.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man sich während dieser Tage auch
ausschliesslich mit Theorie- und Praxisunterricht beschäftigen kann.
Ferienfahrschulen bieten solche Kurse an, allerdings muss man dazu Urlaub nehmen
und natürlich auch die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft einkalkulieren.
Allerdings kann ein Nichtbestehen der Prüfung zu erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten führen, da man
entweder den Urlaub verlängern oder sich am Heimatort eine neue Fahrschule suchen muss.
Achtung! Was bei solchen Schnellkursen auf alle Fälle zu bedenken ist, dass der Führerscheinantrag bei der
Strassenverkehrsbehörde lange vor Beginn des Intensivkurses abgegeben sein muss, sonst ist die Ausbildung
beendet, aber keine Prüfung möglich. Die Bearbeitungszeit für den Führerscheinantrag
liegt durchschnittlich bei 5-7 Wochen.
Dazu kann wirklich niemand eine seriöse Aussage machen. Menschen sind nicht nur,
sondern sie lernen auch höchst unterschiedlich.
Da das Ziel beim Fahrunterricht nicht nur irgendeine Note in einem Schulfach,
sondern der praktische Nachweis eines sicheren und umweltschonenden Umgangs mit einem
Kraftfahrzeug sowie des verantwortungsvollen Verhaltens
im immer dichter werdenen Strassenverkehr ist,
gibt es nicht einmal umfassende gesetzliche Mindestvorschriften dazu.
Es wird zwar vom Gesetzgeber verlangt, dass bestimmte Ausbildungsinhalte
(Landstrasse, Autobahn, Dunkelheit) mit festgelegten Mindeststunden in den
"besonderen Ausbildungsfahrten" behandelt werden. Was jedoch vor diesen
besonderen Ausbildungsfahrten (oft auch Sonderfahrten genannt)
an Grundausbildung und was danach noch an Prüfungsvorbereitung benötigt wird,
kann man vielleicht grob abzuschätzen versuchen,
aber man wird das niemals seriös vorhersagen können.
Natürlich hat man die Möglichkeit Durchschnittszahlen zu erfragen, aber
welcher Kandidat hält sich denn selbst schon für durchschnittlich?
Vorsicht! Bei Umfragen im Bekanntenkreis nach den angeblich benötigten Fahrstunden,
wird erfahrungsgemäss ungefähr genausoviel und oft
gelogen wie auf Beerdigungen und auf Wahlveranstaltungen.
Diese Frage vergessen Sie am besten ganz schnell wieder, denn
die offiziell veröffentlichten Prüfungsstatistiken von TÜV und Dekra stellen nur
die Prüfungsergebnisse von ganzen Prüfbezirken dar und geben
keinerlei Auskunft über die Prüfungsergebnisse von einzelnen Fahrschulen.
Fahrschulen, die mit ihren - angeblich so herausragend guten - Bestehensquoten
und mit in Eigenregie zusammengestellten Statistiken zu werben versuchen,
tun dies im vollen Bewusstsein,
dass ihre potentiellen Kunden die gemachten Angaben überhaupt nicht auf ihren
tatsächlichen Wahrheitsgehalt überprüfen können,
also gegebenenfalls auch Märchen glauben müssen.
Das stimmt so platt ausgesprochen sicherlich nicht.
Natürlich haben gute Fahrschulen einen guten Ruf und entsprechenden Zulauf,
aber als Qualitätskriterium bei der Auswahl der Fahrschule
ist die Menge der Fahrschüler kaum geeignet. Viele Fahrschüler
findet man nämlich auch in betont billigen Fahrschulen. Hier ist jedoch
der einzelne Fahrschüler unwichtig und sein Erfolg nebensächlich, weil erst
bei einer großen Zahl von Fahrschülern und bei
vielen erteilten praktischen Fahrstunden Geld verdient wird.
Konsequenz: Die Verweildauer einzelner Fahrschüler in der
Fahrschule kann sehr, sehr lang werden.
Auch in einer Arztpraxis muss ein volles Wartezimmer kein Qualitätsindikator sein. Manchmal ist es dort lediglich ein Indiz für unzureichende Organisation der Betriebsabläufe.
Auch das stimmt so sicherlich nicht.
Eine gute Fahrschule wird die Bewerber vorrangig
auf das Leben vorbereiten. Denn das ist die sicherste Methode, am Ende der
Ausbildung auch die Befähigungsprüfung zu bestehen. Sicher bestehen theoretisch Möglichkeiten zum
Betrug oder zum Klüngel mit Prüfern. Die Konsequenzen aus solchen Betrugstatbeständen sind jedoch
für den Fahrlehrer und erst recht für den Prüfer weitaus schlimmer als für den
Fahrerlaubnisbewerber. Insofern bleibt Können noch immer der sicherste Garant für den Prüfungserfolg.
Zuerst muss man wissen, dass eine Fahrschule ein ganz normales, privatwirtschaftliches
Unternehmen ist, mit dem die Angestellten und der Inhaber üblicherweise ihren
Lebensunterhalt verdienen müssen.
Die Betriebskosten einer Fahrschule setzen sich aus Miete, Heizung, Strom,
Unterrichts- und Anschauungsmaterial, Instandhaltung, Raumpflege, Büromaterial,
Fahrzeugkosten, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuern und, und, und.... zusammen.
Natürlich darf man die Personalkosten wie Gehalt, Lohnsteuer, Sozialabgaben, Rentenbeiträge,
Versicherungen und die Mehrwertsteuer nicht vergessen.
Der Preis einer Fahrstunde wird also weit mehr beinhalten müssen, als nur den Stundenlohn
für den Fahrlehrer und die Kosten für das verfahrene Benzin.
Da Fahrlehrer, wie wohl jeder andere Mensch auch, eine gerechte und angemessene Entlohnung für die eigene Arbeit bekommen möchten, sollte niemand ernsthaft erwarten, qualitativ hochwertige Arbeit für dürftige Bezahlung bekommen zu können. Sogesehen kann man bei besonders niedrigen Preisen kaum damit rechnen, als Fahrschüler während der Ausbildung eine ausreichende Aufmerksamkeit seitens der Fahrlehrer zu bekommen. Wenn der Verdienst erst bei vielen Fahrschülern erreicht wird, ist der einzelne Fahrschüler unwichtig.
Jede Fahrschule kalkuliert ihre Preise selbst. Laut Fahrlehrergesetz muss
aber in jeder Fahrschule eine Preisliste nach einheitlichem Muster aushängen,
um dem Kunden einen Preisvergleich zwischen mehreren Fahrschulen zu ermöglichen.
Ähnlich wie auch Tankstellen verpflichtet sind, ihre Preise anzuzeigen!
Die Gebühren für den Führerscheinantrag bei der Verkehrsbehörde, Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-am-Unfallort-Kurse (Erste-Hilfe-Kurse), Sehtest und für die Prüfungen bei TÜV/DEKRA, sind nicht von den Fahrschulen abhängig und müssen demnach nicht im Preisaushang aufgeführt werden.
Wird von der Fahrschule nach dem Nichtbestehen von Prüfungen, neben den selbstverständlich erneut
anfallenden Vorstellungsentgelten, noch eine extra Wiederholungsgebühr erhoben,
muss diese Wiederholungsgebühr auch im Preisaushang ausgewiesen werden.
Meist sind unterschiedliche Preise einfach durch Leistungsunterschiede begründet.
Oft wird aber auch nur versucht, durch sogenannte eyecatcher die Kunden zu locken.
Wichtig bleibt einzig, was man unter den einzelnen Positionen tatsächlich geboten bekommt.
Das ist nämlich nicht überall gleich:
Ein Preisvergleich wird oft einfacher, wenn man sich die Mühe macht,
die auf alle Fälle auftretenden Einmalpositionen zusammenzurechnen und die Summen zu vergleichen.
Grundgebühr +
Lehrmittelpauschale +
Vorstellung zur theoretischen +
Vorstellung zur praktischen Prüfung.
Oft sieht nach einem solchen Summenvergleich
der Vergleich völlig anders aus, weil zunächst ein geringer Grundbetrag
enorm günstig aussah. Das ist lediglich ein Verkaufstrick, weil
auf Schulhöfen erfahrungsgemäss zwar die Grundgebühren und Fahrstundenpreise heiss
diskutiert werden, aber viel seltener nach den Vorstellungsentgelten für die Prüfungen
und nach Lehrmittelpauschalen gefragt wird.
Manche Fahrschulen halten sich nur deshalb am Markt, weil sie tatsächlich billig sind,
aber sie sind dann oft eben nicht nur preislich unterstes Niveau,
sondern auch ausbildungstechnisch und vor allem im Umgang mit den Kunden.
Leider zeigt sich nur allzu oft erst während oder nach Ende der Ausbildung, welche Fahrschule
wirklich günstig, das heisst den Preis wert ist.
Wenn die üblicherweise am häufigsten angefragten
Positionen Grundgebühr und Preis pro Fahrstunde betont günstig wirken,
dann sollte man später an anderer Stelle auftauchende Kosten zumindest
einkalkulieren. Irgendwo muß die Fahrschule ja Geld verdienen.
Prüfen sie vor Vertragsunterzeichnung auf alle Fälle, ob die Preise wirklich - so
wie besprochen - im Vertrag stehen.
Beispielsweise darf für theoretischen Unterricht
keine extra Bezahlung gefordert werden, der Theorieunterricht muss im Grundbetrag enthalten sein.
"Wer billig kauft, kauft zweimal!"
Solche Sprichwörter vorangegangener Generationen haben oft einen wahren Kern.
Die heutige Geiz-ist-geil-Generation mag Superrabatte toll finden,
nur werden in der logischen Konsequenz von Rabattschlachten dann eben
beispielsweise auch einmal einige
der Kandidaten zu früh in die Prüfung geschickt.
Dort fallen sie dann erwartungsgemäß durch und müssen doppelt zahlen!
Irgendwie muß auch eine Fahrschule Geld verdienen.
Zurückhaltung ist auch bei solchen Fahrschulen geboten,
die aus ihren Preisen ein richtig gut gehütetes Geheimnis machen.
In der heutigen Zeit sollte man eigentlich alle relevanten Informationen telefonisch
oder im Internet in Erfahrung bringen können.
Achtung! Wenn man in einer Fahrschule nur bei persönlichem Erscheinen
Preisauskunft erhält, ist Vorsicht geboten.
Oft soll in solchen Fällen der Kunde entweder auf Zahlungsfähigkeit gemustert werden,
wobei dann je nach Ergebnis der Sichtkontrolle unterschiedliche Preislisten vorgelegt werden;
oder der Kunde soll zur voreiligen Vertragsunterzeichnung überredet werden, ohne sich weitere
Fahrschulen angesehen zu haben.